Verwaltungsrat Mitarbeit

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Der Verwaltungsrat kommt durch Wahl zustande. Er verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde, die als Gebietskörperschaft öffentlichen Rechts organisiert ist, und trägt eine hohe Verantwortung für die ordnungsgemäße und sachgerechte Verwendung der Mittel einer Pfarrei oder eines Kirchengemeindeverbandes. Neben kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen benötigt der Verwaltungsrat auch eine Sensibilität für die seelsorglichen Anliegen vor Ort. Auskünfte zu den Aufgaben und Rahmenbedingungen erteilt der Referent für kirchliche Räte im Bischöflichen Generalvikariat Trier.